Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der Software DispoBoard — Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „DispoBoard“ zwischen Lorenz Schmidt, GENO digital, Schützenstraße 19, 48143 Münster (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden DispoBoard — eine webbasierte Software für Tourenplanung, Disposition und Lieferabwicklung — für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und verändern, soweit die Kernfunktionalität erhalten bleibt.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Anbieters oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Auftragsformulars zustande. Angebote des Anbieters sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
§ 4 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Alle Rechte an der Software, einschließlich Weiterentwicklungen, verbleiben beim Anbieter. Eine Überlassung an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens ist nicht gestattet.
§ 5 Verfügbarkeit
Der Anbieter erbringt die Leistung mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung (mit angemessener Vorankündigung) sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Störungen bei Drittdiensten wie Kartendiensten oder ERP-Anbindungen, höhere Gewalt).
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Einrichtung und den Betrieb erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungen rechtzeitig bereit (z. B. ERP-Schnittstellen, Stammdaten, Benennung von Ansprechpartnern). Der Kunde ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten seiner Benutzer verantwortlich und stellt sicher, dass die Nutzung nur durch berechtigte Personen erfolgt. Für die Rechtmäßigkeit der in DispoBoard verarbeiteten Endkundendaten ist der Kunde verantwortlich; die Parteien schließen hierzu einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 7 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Laufende Entgelte sind im Voraus fällig; Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar, auf Wunsch per SEPA-Lastschrift. Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen anpassen; in diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu.
§ 8 Gewährleistung
Der Anbieter beseitigt Mängel der Software innerhalb angemessener Frist. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die auf unsachgemäße Nutzung, vom Kunden zu vertretende Umstände oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Für Werkleistungen (z. B. individuelle Anpassungen) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 20.000 € je Schadensfall. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die Ergebnisse der Tourenoptimierung sind Planungsvorschläge; die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Lenk- und Ruhezeiten, Gefahrgutvorschriften) verbleibt beim Kunden.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Unbefristete Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten auf Anforderung in einem gängigen Format zur Verfügung und löscht sie anschließend gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 12 Datenschutz
Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung sowie der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.